Kosten für Heilpraktikerleistungen

Die Heilpraktikerleistungen werden von privaten Kranken-und Zusatzversicherngen

(je nach Vertrag) sowie Beihilfen ganz oder teilweise übernommen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Heilpraktikerkosten nicht.

Ich verrechne grundsätzlich ,wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen werden,

nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker = GebüH. ab.Die Honorarzahlung

erfolgt in meiner Praxis vor Ort direkt nach der Behandlung als Barzahlung.

Sie erhalten grundsätzlich eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung (für die Private Krankenversich., Zusatzzvers., Beihilfe etc) auf Basis der Leistungsziffern der GebüH mit Diagnose.